wenn sie die Fakten verdrehen und die Umstände fälschlich vortragen und dadurch die Gegenpartei als auch den Richter hinters Licht führen,
wenn sie ihren Klienten Instruktion geben, daß sie Fakten oder ihnen schädliche Umstände leugnen und verschweigen,
wenn sie die Sachen geflissentlich in die Länge ziehen, weitläufige und mit unnötig vielen Anlagen angefüllte Schriftsätze einbringen,
allzuviele Materialien einbringen, nur damit sie für die geschriebenen Seiten viele Taler bekommen mögen,
wenn sie die Sachen aus verschiedenen Gründen verwirren, damit sie den Klienten fein lange an der Nase herumführen, sich damit den Geldbeutel füllen können,
wenn sie viele unnötige Gänge und Reisen berechnen,
wenn sie einfache und ohne besondere Weitläufigkeit auszuführende Rechtssachen ihrem Klienten als schwer und mühsam darstellen, damit ihnen diese, um den Prozeß auszuführen, ein großes Stück - welches sie nicht einmal zur Hälfte verdienen - erhalten,
wenn sie sich anmaßen, den Fall bewältigen können, obwohl ihnen sowohl die nötigen Studien als auch die Erfahrung fehlt,
wenn sie aus Nachlässigkeit etwas im Prozeß verschlafen, doch die dadurch entstandenen Kosten und Mühen sich von dem hieran unschuldigen Klienten zahlen lassen,
wenn sie dem Klienten nicht sagen, daß dessen Sache oder Forderung nicht den Stich bekommen wird, sondern ihn trotzdem zum Prozeß animieren, anstatt den Klienten mit seiner bodenlosen Sache abzuweisen,
wenn sie mit der Gegenseite oder dessen Advokaten unter einer Decke liegen,
wenn sie Vorschläge zur Güte nicht annehmen, um ihres Interesses willen dem Klienten abraten, solche anzunehmen,
wenn sie Sachen in die Schriftsätze einfließen lassen, damit ein neuer Prozeß aus diesem verursacht wird,
wenn sie bei armen Klienten einen unbilligen Vergleich machen und eingehen,
wenn sie sich ihre Arbeit nach dem Umfang der Bögen zahlen lassen, aber auf diese zu wenig Zeilen bringen und ansonsten die Wörter weitläufig schreiben und viel Platz lassen.
MITTEL DARWIDER:Einrichtung
einer Advokaten-Kasse zu deren Bezahlung. Zulassung weniger
gewissenhafter und geschickter Advokaten nebst Einführung einer
besonderen Advokaten-Ordnung.