maulwurfs MAULWURFS -,  RATTEN -  und  MÄUSE - FÄNGER  betrügen:

1) Wenn sie ein sogenanntes Mause-Pulver zum Schein bei sich tragen, damit sie desto freier in alle Häuser gehen um, da man ihnen das abkauft, die Leute unbemerkt zu betrügen, oder, wenn man sie abweist, um ein Stück Brot und um einen Trunk betteln dürfen;

2) Wenn sie unter solchem Vorwand mit ihrem Mause-Pulver herumgehen, und dabei nur Gelegenheit zum Stehlen dadurch anzutreffen bemühet sind;

3) Wenn sie den Leuten ihr Mäuse-Pulver trefflich herausstreichen, welches doch entweder gar nichts taugt oder, da anfänglich ja etliche Mäuse davon sterben, doch danach keine deren mehr anrührt;

4) Wenn sie, um das Ratten-Pulver teuer und desto eher an den Mann zu bringen, vorgeben, sie wollten die Hälfte der Bezahlung so lange stehen lassen, bis sie ein anderes Jahr wiederkommen;

5) Wenn sie die Maulwürfe vermittelst eines gewissen in die Erde gesteckten Luders, wodurch selbige geludert werden, von einer Länderei in die andere schicken und dadurch, weil alsdann die Maulwürfe neue Gänge machen müssen, ihren anderen Nächsten schaden;

6) Wenn sie anderswo totgefundene oder -erhaltene Maulwürfe dem Eigentums-Herrn einer Länderei, darauf sie diese schädliche Tierlein um Lohn abfangen sollen, vorzeigen und vorgeben, dass sie solche auf jenem Grund und Boden erwischt hätten;

7) Wenn sie mehrere Maulwürfe gefangen zu haben vorgeben, als in der Tat geschehen, damit sie desto mehr Lohn empfangen mögen.

MITTEL  DARWIDER:

Dass man dergleichen hausierenden Landstreichern mit ihrem Mäuse- und Ratten-Pulver kein Gehör gebe / auf die in seinem Eigentum bestellte Maulwurfs-Fänger gute Achtung habe und sich von ihnen gefangene Maulwürfe allezeit in Natura vorzeigen und geben lasse.