nothzucht DIE NOTHZUCHT EINES MANNES von Herrn Dr. SCHNEIDER, Obermedizinalrathe und Regierungsreferenten in Fulda. Quelle: Annalen der Staats-Arzneikunde, Freiburg im Breisgau, 4. Jahrgang, Drittes Heft, 1839, dort: VII., Beiträge zur gerichtlichen Medizin, S. 151 ff.

"Der verdienstvolle Grossherzogl. Hofrath Dr. Henke in Erlangen definirt, in seinem Lehrbuche der gerichtlichen Medizin §. 177, die Nothzucht folgendermassen:

"Nothzucht ist eine ohne Einwilligung einer Person, sie möge Jungfrau seyn oder nicht, vollzogene und von Seiten des Mannes erzwungene Begattung."

Diese Definition ist, wie viele andere der gerichtlichen Aerzte, nicht hinreichend, indem sie die Nothzucht bei dem männlichen Geschlechte ausschliesst, welche freilich nur selten vorkömmt, doch aber nicht aus dem Bereiche der Möglichkeit gesetzt werden darf. "Man hat die Frage aufgeworfen (sagt Mende Handb. der gerichtlichen Medizin 4. Thl. S. 472 MDXXXVI),ob auch eine oder mehrere Frauenspersonen einen Mann wohl zum Beischlafe zwingen könnten? Diese ist aber, weil die Eindrücke und Empfindungen, die mit einem wirklichen Zwange nothwendig verbunden sind, der Erweckung des Geschlechtstriebes beim Manne, und der Aufrichtung seiner Ruthe hinderlich seyn müssen, im Allgemeinen zu verneinen. Möglich sey es dagegen, dass ein Mann durch Drohungen oder körperlichen Zwang in eine solche Lage und in ein solches Verhältniss mit einem Frauenzimmer gebracht und erhalten werden kann, in der es diesem gelingt, seinen Geschlechtstrieb aufzuregen, und ihn gegen seinen Willen dahin zu bringen, mit ihr den Beischlaf zu vollziehen. Ebenso möchte ein Mann im halben Rausche, vorzüglich wenn ihm reitzende, und auf die Erhöhung des Geschlechtstriebes wirkende Mittel, beigebracht worden wären, von einem Weibe leicht dahin zu bringen seyn, mit ihm, ohne dass er es wollte, den Beischlaf vollziehen zu müssen."

Ein solches Verfahren nennt Bernt (Handbuch der gerichtlichen Arzneikunde §. 201 S. 83) nicht Nothzucht, sondern Verführung zur Unzucht; ich möchte nicht abgeneigt seyn, diejenigen nicht seltenen Beispiele von feilen Dirnen, schlechten Mägden und alten Vetteln hierzu zu rechnen, welche junge, kaum oder erst mannbare und unschuldige Leute männlichen Geschlechts, durch Vorzeigen, Spielen an den weiblichen Geschlechtstheilen u. dgl. zu unerlaubten Handlungen verführen, und zum Verluste ihrer s.g. Junggesellenschaft bringen; obgleich diese Fälle im strengen Sinne genommen schon zum Stuprum Fraudulentum gerechnet werden müssen.

Valentin erzählt uns (Novell. med. I.C.IX.) ein Stuprum in puello quinquenni a puella libidinosa tredecim annorum mentulam Cunno intrudente Commissum.

Ich habe bei einem jungen Manne einen Fall von Nothzucht erlebt, welcher, als sehr interessant, der Veröffentlichung nicht entzogen werden dürfte.

L. Z. aus S., Buchbinderlehrling von 21 Jahren, ein ganz unschuldiger aber dabei etwas blödsinnniger junger Mensch, zeigte sich, was den Blödsinnigen eigen ist, bei den Mädchen sehr verliebt: kannte jedoch nicht das Geringste von practischer Liebesausübung bei Frauenzimmern. Eines Morgens traten drei Mädchen in sein Zimmer, in welchem er allein schlief, nahmen ihm die Decke; die eine bemächtigte sich seines obern Körpers und der Arme, die andere der Füsse und Knie, die dritte aber ergriff sein männliches Glied (seinen Brunzer, wie er sich ausdrückte und wie dieses in der dortigen Gegend genannt wird); spielte und reizte so lange an diesem, bis es zur vollkommenen Erection gekommen war, und dann (horribile dictu!) setzte sie sich über seinen Leib, brachte die steife Ruthe in ihre Geschlechtstheile und schob diese in denselben so lange auf und ab, bis eine ordentliche Saamenergiessung erfolgte, worauf ihm, wie er sagte, ohnerachtet seiner Angst, die er dabei gehabt, sehr schön und leicht wurde. Dann liefen die drei Dirnen lachend davon! -

Diese verruchte That nenne ich übringens nicht Verführung; sondern das schaamloseste Stuprum violentum.