nothzucht
DIE
NOTHZUCHT EINES MANNES von
Herrn Dr. SCHNEIDER, Obermedizinalrathe und Regierungsreferenten
in Fulda. Quelle: Annalen der Staats-Arzneikunde, Freiburg im
Breisgau, 4. Jahrgang, Drittes Heft, 1839, dort: VII., Beiträge
zur gerichtlichen Medizin, S. 151 ff.
"Der verdienstvolle Grossherzogl.
Hofrath Dr. Henke in Erlangen definirt, in seinem Lehrbuche der
gerichtlichen Medizin §. 177, die Nothzucht folgendermassen:
"Nothzucht ist eine ohne
Einwilligung einer Person, sie möge Jungfrau seyn oder nicht,
vollzogene und von Seiten des Mannes erzwungene Begattung."
Diese Definition ist, wie viele
andere der gerichtlichen Aerzte, nicht hinreichend, indem sie die
Nothzucht bei dem männlichen Geschlechte ausschliesst, welche
freilich nur selten vorkömmt, doch aber nicht aus dem Bereiche
der Möglichkeit gesetzt werden darf. "Man hat die Frage
aufgeworfen (sagt Mende Handb. der gerichtlichen Medizin 4. Thl. S.
472 MDXXXVI),ob auch eine oder mehrere Frauenspersonen einen Mann
wohl zum Beischlafe zwingen könnten? Diese ist aber, weil die
Eindrücke und Empfindungen, die mit einem wirklichen Zwange
nothwendig verbunden sind, der Erweckung des Geschlechtstriebes beim
Manne, und der Aufrichtung seiner Ruthe hinderlich seyn müssen,
im Allgemeinen zu verneinen. Möglich sey es dagegen, dass ein
Mann durch Drohungen oder körperlichen Zwang in eine solche Lage
und in ein solches Verhältniss mit einem Frauenzimmer gebracht
und erhalten werden kann, in der es diesem gelingt, seinen
Geschlechtstrieb aufzuregen, und ihn gegen seinen Willen dahin zu
bringen, mit ihr den Beischlaf zu vollziehen. Ebenso möchte ein
Mann im halben Rausche, vorzüglich wenn ihm reitzende, und auf
die Erhöhung des Geschlechtstriebes wirkende Mittel, beigebracht
worden wären, von einem Weibe leicht dahin zu bringen seyn, mit
ihm, ohne dass er es wollte, den Beischlaf vollziehen zu müssen."
Ein solches Verfahren nennt Bernt
(Handbuch der gerichtlichen Arzneikunde §. 201 S. 83) nicht
Nothzucht, sondern Verführung zur Unzucht; ich möchte nicht
abgeneigt seyn, diejenigen nicht seltenen Beispiele von feilen
Dirnen, schlechten Mägden und alten Vetteln hierzu zu rechnen,
welche junge, kaum oder erst mannbare und unschuldige Leute
männlichen Geschlechts, durch Vorzeigen, Spielen an den
weiblichen Geschlechtstheilen u. dgl. zu unerlaubten Handlungen
verführen, und zum Verluste ihrer s.g. Junggesellenschaft
bringen; obgleich diese Fälle im strengen Sinne genommen schon
zum Stuprum Fraudulentum gerechnet werden müssen.
Valentin erzählt uns (Novell.
med. I.C.IX.) ein Stuprum in puello quinquenni a puella libidinosa
tredecim annorum mentulam Cunno intrudente Commissum.
Ich habe bei einem jungen Manne
einen Fall von Nothzucht erlebt, welcher, als sehr interessant, der
Veröffentlichung nicht entzogen werden dürfte.
L. Z. aus S., Buchbinderlehrling
von 21 Jahren, ein ganz unschuldiger aber dabei etwas blödsinnniger
junger Mensch, zeigte sich, was den Blödsinnigen eigen ist, bei
den Mädchen sehr verliebt: kannte jedoch nicht das Geringste von
practischer Liebesausübung bei Frauenzimmern. Eines Morgens
traten drei Mädchen in sein Zimmer, in welchem er allein
schlief, nahmen ihm die Decke; die eine bemächtigte sich seines
obern Körpers und der Arme, die andere der Füsse und Knie,
die dritte aber ergriff sein männliches Glied (seinen Brunzer,
wie er sich ausdrückte und wie dieses in der dortigen Gegend
genannt wird); spielte und reizte so lange an diesem, bis es zur
vollkommenen Erection gekommen war, und dann (horribile dictu!)
setzte sie sich über seinen Leib, brachte die steife Ruthe in
ihre Geschlechtstheile und schob diese in denselben so lange auf und
ab, bis eine ordentliche Saamenergiessung erfolgte, worauf ihm, wie
er sagte, ohnerachtet seiner Angst, die er dabei gehabt, sehr schön
und leicht wurde. Dann liefen die drei Dirnen lachend davon! -
Diese verruchte That nenne ich
übringens nicht Verführung; sondern das schaamloseste
Stuprum violentum.